Geänderte Regelung ab 02.04.2022:

Ab 2. April fällt die Maskenpflicht auch in Hessen, somit ist es Ihnen beim Eintritt in den Einzelhandel selbst überlassen, ob Sie das Geschäft mit einer Maske betreten möchten.

Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter möchten wir das Tragen einer Maske ausdrücklich empfehlen!

Wir freuen uns auf Sie!

Bitte beachten Sie weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Herzlichen Dank!